13. Mai 2025
Nach der Dezemberverfassung von 1867 blieb das Recht zur Nobilitierung ein kaiserliches Vorrecht. In der österreichischen Reichshälfte wurde der Adel nunmehr primär als Auszeichnung für Verdienste in Militär, Verwaltung oder Wissenschaft verliehen – als bloßer Ehrenstand, ohne politische Sonderrechte.