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WERBUNG - Heraldisch-Genealogische Gesellschaft ADLER

Werbeanzeigen in Printmedien der Gesellschaft ADLER

In der Zeitschrift werben

Bereits in Jahre 1871 wurde die Zeitschrift ADLER mit Werbung teilfinanziert. Bewerben Sie Ihr Produkt in einer wissenschaftlichen Zeitschrift mit einer Auflage von 600 Exemplaren.

Werbeeinschaltungen in der Zeitschrift ADLER


Erscheinungsweise

3 Ausgaben pro Jahr davon eine Doppelnummer
32. Jahrgang (2023/24)
Basisauflage 600 Exemplare

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  Auftrag Inseratenschaltung
  Allgem. Geschäftsbedingungen (AGB)

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Die Gesellschaft ADLER hat keine UID-Nummer.
Stand: März 2023

Preise für Werbeinserate und Druckgrößen

  Größe Druckmaße in mm Farbe Druckqualität Preis
Bild (1/1) Ganze Seite Breite 164 mm x Höhe 245 mm 300 dpi Farbe € 540
Bild (1/2) Halbe Seite Breite 164 mm x Höhe 122 m 300 dpi Farbe € 320
Bild (1/4) Viertel Seite Breite 164 mm x Höhe 61 mm 300 dpi Farbe € 160

Davon Ränder: Oben 20,3mm, unten 17,8mm | Innen 20,3mm, außen 29,2mm | Sonderfarben (z. B. Pantone) sind nicht möglich.

Zuschläge für Sonderplatzierungen

Position Preis
Zweite Umschlagseite € 95
Dritte Umschlagseite € 65

Extra Beilagen

Beilage Preis
Bis 10 Gramm p. T. € 35
Bis 20 Gramm p. T. € 45

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeanzeigen in Printmedien der Gesellschaft ADLER

  • § 1 Vertragsgegenstand

    Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Beauftragung der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft ADLER, Universitätsstraße 6 / 9B, 1095 Wien PF 7 (nachfolgend "Auftragnehmer") durch jeglichen Auftraggeber mit der Schaltung von Anzeigen in Printmedien des Auftragnehmers. Unter "Schaltung von Anzeigen" wird dabei der Abdruck von Werbung oder werbenden Hinweisen, insbesondere Anzeigentexten oder Anzeigenbildern in einem Printmedium verstanden. Darüber hinaus kann Vertragsgegenstand zusätzlich auch die Bearbeitung oder Erstellung von Gestaltungsvorlagen durch den Auftragnehmer sein..

  • § 2 Geltungsbereich der AGB

    Für jegliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit den unter §1 genannten Vertragsgegenständen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von den AGB des Auftragnehmers abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsgrundlage, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  • § 3 Zustandekommen des Vertrages

    Auf Anfrage des Auftraggebers sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber per E-Mail, Brief oder auf sonstigem Wege ein Auftragsformular zu. Darin sollen alle für den Vertragsschluss erforderlichen Angaben eingetragen werden. Soweit der Auftragnehmer das Formular nicht bereits ausgefüllt hat, ergänzt der Auftraggeber die noch fehlenden Informationen, unterzeichnet das Formular und sendet es zurück an den Auftragnehmer. Falls es nicht möglich ist, den Auftraggeber ausreichend zu identifizieren oder den Gegenstand und die Ausgestaltung der Beauftragung ausreichend zu erkennen, wird der Auftragnehmer soweit möglich und zumutbar versuchen, die offenen Angaben durch Rückfrage bei der Kontaktperson zu klären. Wird das Formular durch einen Vertreter des Auftraggebers unterzeichnet, kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Berechtigung zur Vertretung bis zur Rechnungslegung nachgewiesen wird, wenn sie sich nicht aus öffentlichen Registern ergibt. Der Auftragnehmer prüft den Auftrag nach Möglichkeit umgehend, spätestens innerhalb fünf Arbeitstagen nach Erhalt, und wird den Auftrag innerhalb dieser Frist erforderlichenfalls beanstanden, ablehnen oder annehmen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge – ganz oder teilweise – wegen des Inhalts der Anzeige, der Herkunft oder der technischen Form oder der Identität des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen abzulehnen. Wegen des Inhalts der Anzeige kann ein Auftrag insbesondere aber nicht nur abgelehnt werden, wenn dieser gegen politische oder weltanschauliche Grundsätze des Auftragnehmers verstößt oder den Interessen des Auftragnehmers zuwiderläuft. Ein Auftrag kann auch abgelehnt werden, wenn der Inhalt der Anzeige aus Sicht des Auftragnehmers religiös, rassisch, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, des Alters oder der Weltanschauung diskriminiert oder gegen die guten Sitten verstößt oder gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder Richtlinie oder gegen behördliche Bestimmungen. Wegen der Identität des Auftraggebers kann ein Auftrag insbesondere aber nicht nur abgelehnt werden, wenn die Vorstellungen oder Leitbilder oder der Ruf des Auftraggebers sich nicht mit den Zielen oder politischen oder weltanschaulichen Überzeugungen vereinbaren lassen. Außerdem kann der Auftraggeber Aufträge ablehnen, wenn keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Soweit kein Grund vorliegt, den Auftrag zu beanstanden oder abzulehnen, nimmt der Auftragnehmer das Angebot an. Durch Annahme des Auftrages kommt im Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung des Auftragnehmers bei dem Auftraggeber ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande ("Vertragsschluss").

  • § 4 Gestaltungsvorlagen

    Eine Gestaltungsvorlage kann sowohl aus Text als auch aus einem oder mehreren Bildern oder Grafiken bestehen. Der Auftraggeber ist rechtlich verpflichtet und gegenüber dem Auftraggeber berechtigt, Anzeigen, die nicht als Anzeige zu erkennen sind, deutlich als Anzeige zu kennzeichnen.

  • § 5 Schaltungsdauer

    Die Parteien vereinbaren das Printmedium, die Ausgabe(n) und ggf. die Auflagenzahl, in der die Anzeige geschaltet werden soll, möglichst mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf.

  • § 6 Pflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben des Auftragnehmers entsprechende Gestaltungsvorlagen bis spätestens 22 Arbeitstage nach Vertragsabschluss, zumindest jedoch vor Redaktionsschluss zur Verfügung zu stellen. Die vom Auftragnehmer akzeptierten Dateiformate teilt dieser dem Auftraggeber rechtzeitig mit. Die Mediadaten (technische Vorgaben und Hinweise des Auftragnehmers) sind in auf Webseite www.GesellschaftADLER.org in der Headernavigation unter "Rechtliches", "AGB Werbeanzeigen" abrufbar (Direktverweis:  https://Werbung.GesellschaftAdler.org). Liegt zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt keine entsprechende Gestaltungsvorlage vor und hat der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten und verzögert bzw. verkürzt oder entfällt dadurch die Schaltung der Gestaltungsvorlage, so kann der Auftragnehmer stattdessen ab dem vereinbarten Schaltungsbeginn den für den Auftraggeber reservierten Anzeigebereich für eigene oder für Zwecke der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft ADLER verwenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber trotzdem die Kosten gemäß der Preisliste nach §10 des von ihm erteilten Auftrags zu tragen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ersatzweise Schaltung in einer anderen Ausgabe. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen. Wird die Gestaltungsvorlage vom Auftraggeber gestellt oder abgenommen, ist der Auftraggeber für Form und Inhalt der Gestaltungsvorlagen sowie deren strafrechtliche, zivilrechtliche, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit verantwortlich. Sollte aufgrund der Beschaffenheit einer Gestaltungsvorlage ein Dritter Ansprüche gegen den Auftragnehmer erheben, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Der Auftragnehmer ist insoweit nicht zur Prüfung der Gestaltungsvorlage verpflichtet.

  • § 7 Pflichten des Auftragnehmers

    Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Gestaltungsvorlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten erforderliche Anpassungen ungeeigneter Gestaltungsvorlagen. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Erstellung oder Änderung von Gestaltungsvorlagen, so trägt der Auftraggeber hierfür ebenfalls die Kosten. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen zeitlichen Aufwand. Der Stundensatz ergibt sich aus der Preisliste gemäß § 10. Der Auftragnehmer schuldet die übliche Druckqualität des für die Anzeigenschaltung ausgewählten Printmediums.

  • § 8 Rücksendung von Vorlagen

    Speichermedien für Gestaltungsvorlagen und Muster reicht der Auftragnehmer nur auf besondere Aufforderung des Auftraggebers und auf dessen Kosten an diesen zurück und nur, sofern die Aufforderung zur Rückgabe nicht später als einen Monat nach Beginn der Schaltung beim Auftragnehmer eingeht. Anderenfalls gehen Speichermedien nach Ablauf eines Monats nach Beginn der Schaltung entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und können vom Auftragnehmer unter Wahrung des Datenschutzes entsorgt werden.

  • § 9 Haftungsausschlüsse, Gewährleistungsumfang

    Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und / oder der Gesundheit unbeschränkt. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist bei fahrlässiger Pflichtverletzung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch das entsprechende Entgelt begrenzt. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Jegliche Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers für Mängel der Widergabe oder Umsetzung der Gestaltungsvorlage ist auf eine angemessene Minderung der Vergütung (Minderung) oder eine entsprechend lange mängelfreie Schaltung zu einem anderen Zeitpunkt (Ersatzveröffentlichung) beschränkt, wobei der Auftraggeber die Wahl hat zwischen der Minderung und der Ersatzveröffentlichung. Im Fall der Ersatzveröffentlichung hat der Auftraggeber die Wahl des Zeitraums innerhalb eines Jahres nach Beseitigung der Ursache der Mängel, soweit der Auftragnehmer nicht bereits durch andere Verträge gebunden ist. Geringe Abweichungen beim Abdruck von der Gestaltungsvorlage im Farbton berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Minderung. Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung von den Empfehlungen des Auftragnehmers zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. Fällt die Schaltung der Anzeige aus Gründen aus, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, etwa wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (zum Beispiel anderen Druckunternehmen oder anderen Leistungsanbietern) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Schaltung der Anzeige nach Möglichkeit nachgeholt (Ersatzveröffentlichung), wobei der Auftraggeber die Wahl des Zeitraums innerhalb eines Jahres nach Wegfall aller Gründe hat, soweit der Auftragnehmer nicht bereits durch andere Aufträge gebunden ist. Reklamationen müssen – außer bei offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Übermittlung des Belegexemplars geltend gemacht werden.

  • § 10 Preisliste

    Die Preise für Schaltung von Anzeigen und sonstige Leistungen des Auftragnehmers richten sich nach der auf der Website des Auftragnehmers unter www.GesellschaftADLER.org veröffentlichten Preisliste. Maßgeblich ist jeweils die Preisliste, die im Zeitpunkt der Versendung des ausgefüllten und durch den Auftraggeber unterzeichneten Auftragsformulars auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht war.

  • § 11 Fälligkeit der Vergütung, Folgen von Zahlungsverzug

    Unmittelbar nach Beginn der Schaltung der Anzeige legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße Rechnung über die Vergütung. Die Vergütung ist spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Datum der Rechnung fällig. Wird sie bis dahin nicht oder nicht vollständig entrichtet, kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. In jedem Fall von Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Mahnkosten in Höhe von Euro 10 netto pro nicht anwaltlichem Mahnschreiben (maximal für drei Mahnschreiben im Abstand von jeweils mindestens 14 Tagen) berechnen. In jedem Fall von Zahlungsverzug oder Stundung kann der Auftragnehmer zudem vom Auftraggeber Zinsen nach den gesetzlichen Zinssätzen ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit bis zur tatsächlichen Zahlung verlangen. Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom dem Ausgleich offen stehender Rechnungen abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen. Dabei ist dem Auftragnehmer eine Zahlungsfrist von mindestens drei Bankarbeitstagen per E-Mail zu setzen, bevor eine weitere Schaltung ausgesetzt werden darf.

  • § 12 Beschwerden

    Der Auftragnehmer kann Beschwerden jeder Art an folgende Adresse des Auftragnehmers richten: Heraldisch-Genealogische Gesellschaft ADLER z. H. Ulrich Schullern Universitätsstraße 6 /9B 1095 Wien PF 7 oder per E-Mail an: Office (a) GesellschaftAdler.org

  • § 13 Kündigung

    Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer damit beauftragt, eine Anzeige in mehreren Ausgaben eines regelmäßig erscheinenden Printmediums zu schalten, kann der Auftragnehmer auch nach Erscheinen einer oder mehrere Ausgaben des Printmediums mit der Anzeige den Vertrag kündigen, wenn ihm erst nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass einer der nachfolgenden Kündigungsgründe vorliegt: Der Inhalt der Anzeige verstößt gegen politische oder weltanschauliche Leitbilder des Auftragnehmers oder läuft den Interessen des Auftragnehmers zuwider; der Inhalt der Anzeige diskriminiert aus Sicht des Auftragnehmers religiös, rassisch, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, Alters oder der Weltanschauung oder verstößt gegen die guten Sitten oder gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder Richtlinie oder gegen behördliche Bestimmungen; die Vorstellungen oder Leitbilder oder der Ruf des Auftraggebers vertragen sich nicht mit den Zielen oder politischen oder weltanschaulichen Überzeugungen des Auftragnehmers; einem anderen bereits vertraglich gebundenen Kunden, dessen Anzeige mindestens teilweise im selben Printmedium (gleiche oder andere Ausgabe) veröffentlicht werden soll, die Schaltung der Anzeige des Auftraggebers unzumutbar ist (zum Beispiel Wettbewerber, politischer Gegner). Durch die Kündigung erlischt der Vergütungsanspruch für die noch nicht geschalteten Anzeigen.

  • § 14 Datenschutz

    Sämtliche personenbezogenen und sonstigen Daten des Auftraggebers (Anrede, Name, Vorname, Firma, Anschrift, Sitz, Registernummer, Geburtsdatum, E-Mailadresse, Telefonnummern, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, Steuernummer etc.) werden ausschließlich gemäß den Bestimmungen der DSGVO bzw. des österreichischen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung dieser Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote des Auftragnehmers bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers.

  • § 15 Gerichtsstand

    Klagen sowohl des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers sind ausschließlich vor Gerichten am Sitz des Auftragnehmers (Wien) zulässig.

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Informationen

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Wien IX., Universitätsstraße 6 / Hochparterre
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+43 1 409 25 78
Mi: 17.00 - 19.00 Uhr
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BIC: BAWAATWW
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