Auf Anfrage des Auftraggebers sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber per E-Mail, Brief oder auf sonstigem Wege ein Auftragsformular zu. Darin sollen alle für den Vertragsschluss erforderlichen Angaben eingetragen werden. Soweit der Auftragnehmer das Formular nicht bereits ausgefüllt hat, ergänzt der Auftraggeber die noch fehlenden Informationen, unterzeichnet das Formular und sendet es zurück an den Auftragnehmer. Falls es nicht möglich ist, den Auftraggeber ausreichend zu identifizieren oder den Gegenstand und die Ausgestaltung der Beauftragung ausreichend zu erkennen, wird der Auftragnehmer soweit möglich und zumutbar versuchen, die offenen Angaben durch Rückfrage bei der Kontaktperson zu klären. Wird das Formular durch einen Vertreter des Auftraggebers unterzeichnet, kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Berechtigung zur Vertretung bis zur Rechnungslegung nachgewiesen wird, wenn sie sich nicht aus öffentlichen Registern ergibt. Der Auftragnehmer prüft den Auftrag nach Möglichkeit umgehend, spätestens innerhalb fünf Arbeitstagen nach Erhalt, und wird den Auftrag innerhalb dieser Frist erforderlichenfalls beanstanden, ablehnen oder annehmen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge – ganz oder teilweise – wegen des Inhalts der Anzeige, der Herkunft oder der technischen Form oder der Identität des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen abzulehnen. Wegen des Inhalts der Anzeige kann ein Auftrag insbesondere aber nicht nur abgelehnt werden, wenn dieser gegen politische oder weltanschauliche Grundsätze des Auftragnehmers verstößt oder den Interessen des Auftragnehmers zuwiderläuft. Ein Auftrag kann auch abgelehnt werden, wenn der Inhalt der Anzeige aus Sicht des Auftragnehmers religiös, rassisch, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, des Alters oder der Weltanschauung diskriminiert oder gegen die guten Sitten verstößt oder gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder Richtlinie oder gegen behördliche Bestimmungen. Wegen der Identität des Auftraggebers kann ein Auftrag insbesondere aber nicht nur abgelehnt werden, wenn die Vorstellungen oder Leitbilder oder der Ruf des Auftraggebers sich nicht mit den Zielen oder politischen oder weltanschaulichen Überzeugungen vereinbaren lassen. Außerdem kann der Auftraggeber Aufträge ablehnen, wenn keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Soweit kein Grund vorliegt, den Auftrag zu beanstanden oder abzulehnen, nimmt der Auftragnehmer das Angebot an. Durch Annahme des Auftrages kommt im Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung des Auftragnehmers bei dem Auftraggeber ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande ("Vertragsschluss").