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FORUM - Heraldisch-Genealogische Gesellschaft ADLER

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Unterscheidungsmerkmale "bürgerliches" vs "adeliges" Wappen

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5 Tage 18 Stunden her - 5 Tage 18 Stunden her #68 von ADLERWien
Im 16. Jahrhundert war es in den habsburgischen Erblanden üblich, verdienten Personen – etwa Beamten, Hofbediensteten oder Militärs – als Auszeichnung für treue Dienste einen Wappenbrief zu verleihen. Diese sogenannten bürgerlichen Wappen verliehen keinen Adelsstand, sondern waren rein heraldische Ehrungen. Sie folgten im Aufbau den allgemeinen Regeln der Heraldik: ein Schild mit Helm, Decken und Helmzier.Das wichtigste Kriterium zur Unterscheidung eines bürgerlichen Wappens von einem Adelswappen ist die Gestaltung des Helmes:
  • Bürgerliche Wappen zeigen in dieser Zeit durchgehend den geschlossenen Stechhelm.
  • Adelige Wappen, die mit der Erhebung in den rittermäßigen Adelsstand verbunden waren, führen hingegen den offenen Turnierhelm.
Wichtig ist dabei: Ob der entsprechende Helm eine goldene Krone oder einen mehrfärbigen Bausch trägt, entspricht nicht dem Kriterium.

Solche Zierformen waren in beiden Fällen möglich und haben keinen unmittelbaren Aussagewert über den Stand.
Die Adelstandserhebung wird in den kaiserlichen Gnadenakten stets ausdrücklich erwähnt und durch eine sogenannte Wappenbesserung sichtbar gemacht. Dabei wurde entweder das bestehende Wappen mit einem Turnierhelm „gebessert“ oder ein völlig neues Wappen samt offenem Helm verliehen. Diese neuen Wappen wurden in der Urkunde figural dargestellt und ausführlich beschrieben, um den rittermäßigen Charakter hervorzuheben.

Damit lässt sich festhalten:
  • Wappenbrief = Auszeichnung ohne Standeserhebung → geschlossener Stechhelm.
  • Adelsbrief (Standeserhebung) = Verleihung des rittermäßigen Adels → offener Turnierhelm, Wappenbesserung oder neues Wappen.

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