1095 Wien - Universitätsstraße 6 Postfach 7 Office@GesellschaftAdler.org Mittwoch 17:00 bis 19:00 Uhr

FORUM - Heraldisch-Genealogische Gesellschaft ADLER

Im Dialog bleiben!

Das ADLER-FORUM, funktioniert nach dem Motto: Mitglieder helfen Mitgliedern! Viele Mitglieder der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft ADLER sind erfahrene Genealogen oder forschen an heraldischen Fragestellungen.

Sie haben Fragen zu adelsrechtlichen Themen?
Sie möchten in Erfahrung bringen ob und wann eine bestimmte Familie in den niederen oder höheren Adelsstand erhoben wurde?
Sie haben Fragen zu Münzen, Medaillen, Orden oder Wappen?

Stellen Sie Ihre Frage möglichst exakt, unter Angabe Ihrer bisherigen Erkenntnisse und verwendeten Literatur im FORUM. Um die Schreiberechte im Forum zu aktivieren, melden Sie sich für den internen Mitgliederbereich an: Anmelden / Login im Mitgliederbereich.

Sie sind noch nicht registriert? Bitte registrieren Sie sich für den Mitgliederbereich.

Schu(e)l(l)er von Fügen / Scoalris de Fügen

Mehr
2 Wochen 4 Tage her - 2 Wochen 4 Tage her #13 von ADLERWien
Schu(e)l(l)er von Fügen
Im Archiv des Prämonstratenserstiftes Wilten findet sich eine Sammlung von Daten über tirolische Adelsgeschlechter und darin ein Blatt über die SCHULER von FÜGEN.

Es sind nur wenige Angaben, die der verdienstvolle Sammler darüber zu bieten vermochte; ich bin in der Lage, ihnen einiges hinzuzufügen. Vielleicht hat es für irgendjemanden Interesse.

Eine Urkunde des Haus-, Hof- und Staatsarchivs vom 16.4.1293 besagt: »Ludwig, Pfalzgraf und Herzog in Bayern, vereinbart mit dem Erzbischofe von Salzburg, dass Ulricus dictus Scolaris de Fügen und seiner Frau Gertrude filia Chunradi de Naerrenpach (es gab damals eine Vogtei und ein Gericht Niedernaerrenpach im Zillertal), dann sein Bruder Siboto de Fügen und seine Frau Petersa, filia Hartivici judicis nostri in Chuffstein so zwischen ihnen geteilt werden sollen, dass die Männer dem Erzbischofe, die Frauen dem Herzoge gehören, die Kinder aber beiden zu gleichen Teilen.«

Am 3. Juni 1315 sagt der Erzbischof den bescheidenen Mann Ulrich SCHULER von FÜGEN seiner früheren Borgschaft[1] und Gewissheit[2], in seinen Diensten zu verbleiben, ledig und nimmt die Bürgschaft des Sibot von Haslach, Propstes im Zillertal, und anderer Männer für 200 March Kreuzer dahin an, dass Ulrich und seine Kinder ihm und seinem Gotteshause unentfahren und unentfremdet[3] bleiben und nicht wegziehen werden (Haus-, Hof- und Staatsarchiv).

Am St. Philipps- und Jakobstage 1359 verzichtet Perenger, Ulrichs des SCHULER von FÜGEN Sohn, infolge Ausspruchs von sechs Schiedsmännern auf die Lehengüter und das Urbar in der Fügener Pfarre zu Uderns, in der Klamm, zu Maurach und zu Fügen (Gericht Uderns), die sein Vater von Friedrich dem Freundsberger gekauft, die er aber zur rechten Zeit als Lehen nicht angesucht, gegen 30 March Meraner Münze zu Gunsten Hannsens und Ulrich der Freundsberger von Matzen.

Am selben Tage leisten Heinrich und Ulrich, desselben Ulrichs Söhne, den gleichen Verzicht. Diese wie die obige, im Ferdinandeum zu Innsbruck erliegende Urkunde, trug einst das Siegel der Brüder SCHULER. Schiedsrichter waren Otto der Fügener und Ludwig der Schläßpach, Richter im Zillertal, Eberhart der Forcher und Hanns der Hächel, Richter in Stumm, Heinrich von Getzens, Richter in Rottenburg, und Heinrich der Hächel von Lichtenwert; Zeugen waren Bartlmä, Pfarrer zu Vomp, Herr Hanns, Vikar in Fügen, Peter der Freundsberger, Herr Chunrad von Weer und andere ehrbare Leute.

Am Eritag vor St. Georgentag 1364 erscheint Heinrich der SCHULER von FÜGEN als Zeuge auf einer Verkaufsurkunde der Tochter Ulrichs des Kellnarn (Dekanatsarchiv Fügen).

1384 erscheint als Zeuge auf der Littera risignationis jurium, quae Ottilia Hauensteinerin videbatur habere in decima in Layan: Hainz Schuler von Fügen (fontes rerum Austriacarum, vol. XXXIV, Nr. 613, fol. 376f.)

Zu Lichtmess 1385 siegelt Heinrich der SCHULER von FÜGEN eine Verkaufsurkunde des Hanns und des Peter der Rispecher über ein Gut zu Haselbach bei Zell am Ziller; das Siegel ist noch vorhanden, aber ganz unkenntlich (Dekanatsarchiv Fügen).

Heinrich erscheint auch als Zeuge am Pfinztag vor St. Paul 1393 auf einer Urkunde des Thomas Trumler, Besitzer des Turmes zu Fügen (Dekanatsarchiv Fügen).

Dieser letztere Heinrich war aber wohl nicht einer der oben genannten Brüder Perenger, Heinrich und Ulrich, da ein Heinrich, also wohl einer von diesen letzteren, um das Jahr 1367 (d.h. ca. 60 Jahre vor 1472) in seinem Testamente der Kirche zu Fügen ein Haus hinterlassen hat, in welchem seine Witwe Ehrentraut von NUSSDORF das lebenslängliche Wohnrecht haben sollte, mithin wohl auf dem Fügenberg, das Ehrentraut die SCHULERIN dem Jörg von Schön, seinem Propst, aufgesendet, dann das Gütl „Berggrueben“ am Schentberg der Kirche zu eigen.

Erentraut die SCHULERIN, Witwe Heinrichs des SCHULER von FÜGEN, schenkt am Montag nach dem Ostertag 1402 der Kirche zu Fügen das Gut Rustlehen ob Striebenberg am Fügenberg. (Dekanatsarchiv Fügen).

Am Freitag nach Lichtmess 1409 stiftet sie mit dem ererbten, freien und eigenen Hause zu Fügen und ihrer halben, freien und eigenen Schweige Hoch am Hartberg zwei Wochenmessen in der Kapelle zu Fügen (Dekanatsarchiv).

Am 10. Mai 1409 sendet sie dem Erzbischofe die Lehen Schweige Stein am Kaltenpecklerberge und die halbe Schweige Chornpichl im Gerichte Kropfsberg zu Gunsten ihrer Vettern Wilhelm, Jörg und Ulreich, der Söhne Ulreichs des Nußdorfers, auf (unter den Zeugen: Chunrad, Richter zu Leuffen, und Härtneid Lampotinger; Haus-, Hof- und Staatsarchiv).

Auf das genannte Haus – wohl identisch mit dem bis ins 18. Jahrhundert herauf oft urkundlich genannte Schulerhaus in Fügen – beziehen sich Urkunden vom Erchtag vor Ulrich 1427 (Degenhart Schalttarfer, Propst im Zillertal, sichert der Kirche Gewähr zu an diesem ihr vor 60 Jahren von Heinrich SCHULER von FÜGEN vermachten Hause, auf das dessen Verwandte Christian Fuchs und Hans Plächs Ansprüche erheben) und vom Eritag vor Auffahrt 1428 (Hans der Lozzer vergleicht sich mit der Kirche von Fügen über dieses Haus, Ehrentraut war damals bereits tot) (Dekanatsarchiv).

Ehrentraut ist noch genannt in einem undatierten Salzburger Urbar des Innsbrucker Statthaltereiarchivs als Besitzerin des Naerrenpeckchen(bach)guts und der „Thalbär Pewnt“.

Am St. Peters-Kettenfeiertag 1400 tritt Jakob der Schucz zu Arten an Hanns und Kaspar von Freundsberg verschiedene Güter ab; so sind nur „zway guet gestandn von der Schuaern, dew gelegen sint in dem Herhage in Zellar Pharre“ (Ferdinandeum).

Am 6.4. 1410 verkaufen Seibot SCHULER von FÜGEN und seine Hausfrau an Hans den KLOKKER von ASCHAU ein „Angerl“, genannt „der Luz“ zu Uderns. Von diesem Zeitpunkte an erinnern nur noch Hof- und Riednamen im Zillertale an dieses Geschlecht; das Schulermoos, der St. Pankraz-Kirche bei Fügen gehörig und noch heute so genannt, ebenso wie 1513, 1572 und 1593; die Schuelerschweig bei Lanersbach (im Tuxtal), das Gütl „Grünewald“ genannt; ein Feld, genannt Schuler am Schwentberg; das Schulergut (?) bei Ried und das mehrgenannte Schulerhaus in Fügen.

Von Ulrich, wohl dem einen Sohne des ersten Ulrich SCHULER, dessen Gattin nach Pfaundler-Sternfeld Adelheid geheißen, leiten sich durch seinen angeblichen Sohn, Hans genannt, von RO(H)R und dessen Gattin Sibilla von RIETERN (ein RIETERN kommt im Zillertale vor: Heinrich in die RIETERN 1338) SCHULER ab, die am 29.8.1530 einen Wappenbrief (Adelsarchiv) erhielten und noch 1850 in Thüringen blüten.

Unbekannt ist, ob mit diesen SCHUELER von FÜGEN zusammenhängt:
  • Heinrich der SCHULER von dem THURNE, 1318 als Zeuge auf einer Lehensurkunde des Egeno von Matsch genannt (Ziebock, bibl. Tirol. Tom. 560, pag. 124);
  • Gotschalkus Scolaris, Provisor salinae in Hallis, 1318, 1319, 1325, 1326 (T. R. Cod., II, München, Fol. 50, 54, Mayr-Adlwang 388);
  • Haintz der SCHULER im Pustertal 1357 (Cod. Dipl. Austr. Frisingensis II, 721, 313).

Dass zwischen diesen SCHULER von FÜGEN und dem
  • 1406 in Pfaffenhofen vorkommenden Peter SCHULER (Alturbar der ganzen Grafschaft Tirol, Ämter, Statthaltereiarchiv),
  • dem Haintz SCHUELER, der mit seinem Weibe 1427 in der Gegend von Absam und des Gnadenwaldes unter den Eigenleuten des Herzogs genannt wird (Statthaltereiarchiv),
  • den seit 1468 in Natters bei Innsbruck (Urbar des Heiliggeit-Spitals) genannten SCHULÄR (Schuellerlehen in Natters, seit 1685 mit dem Edelsitz Waidsburg vereinigt) und mit den·       
  • SCHUELLER, die seit dem 16. Jahrhunderte in Arzl bei Innsbruck, am Voldersberg und am Weerberg erscheinen,

ein Zusammenhang besteht, ist gleichen falls noch nicht gänzlich erwiesen, jedoch wahrscheinlich.

Die Namensschreibweise in den unterschiedlichen Urkunden variiert zwischen Schu(e)l(l)er, Schül(l)er, Schil(l)er bzw. Scolaris de Fügen.

Die große Ahnentafel der Familie Schullern zu Schrattenhofen, die von Univ. Prof. Dr. Hermann Schullern in den 1920ern erstellt wurde, bringt als Urvorfahren der Schullern die „Schuller von Fügen“ in folgender Filiation.

1 (0) Ulrich d. Ä Schueller von Fügen oo Gertraud von Naerrenpach
2 (1) Ulrich d. J. Schueller von Fügen oo Maragethe
3 (2) Ulrich Schueller von Fügen oo Ertraud
4 (3) Heinrich Schueller von Fügen oo Maragrethe
5 (X) Peter Schueller (1406) von Fügen oo Elisabeth
6 (5) Michael SCHUELER
7 (6) Wolfgang SCHUELER, *1530
8 (7) Christian SCHUELER (1573 - 1632) oo Waldpurga ÖCKHEIN (ÖCKERL)
9 (8 ) Bartlmä SCHUELER oo Rosa HOLZER (Wappen in der Pfarre Fügen)
10 (9) Johann SCHUELER oo Dorothea Tannauer
11 (10) Anton SCHUELER von Schullern zu Schrattehofen, d.Hl.Röm. RR

__ Fußnoten _________________________________
[1] Der Begriff Borgschaft (oder Bürgschaft) bezeichnet eine Form der persönlichen Haftung oder Sicherheit. Es handelt sich dabei um eine Zusage, für die Verpflichtungen oder Schulden einer anderen Person einzustehen, falls diese nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen selbst zu erfüllen.
[2] Der Begriff diente dazu, die Verbindlichkeit und Verlässlichkeit von Vereinbarungen sicherzustellen.
3] Die Formulierung drückt aus, dass ein bestimmter Besitz oder ein bestimmtes Recht dauerhaft im Eigentum und unter der Kontrolle der betreffenden kirchlichen Institution bleiben soll. Diese Klausel war ein Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass kirchliches Eigentum weder verkauft, verschenkt noch auf andere Weise entfremdet oder verloren werden konnte. Solche Passagen sind typisch für Stiftungen, Schenkungen oder rechtliche Regelungen, die den Bestand und die Unabhängigkeit der Kirche oder des Klosters langfristig sichern sollten.
Letzte Änderung: 2 Wochen 4 Tage her von ADLERWien.

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.291 Sekunden

Informationen

Kontakt

Wien IX., Universitätsstraße 6 / Hochparterre
1095 Wien PF 7
+43 1 409 25 78
Mi: 17.00 - 19.00 Uhr
Office (a) GesellschaftADLER.org

Bankverbindung

IBAN: AT84 6000 0000 0782 3338
BIC: BAWAATWW
Gesellschaft ADLER, Heraldisch-Genealogische
Mitgliedsbeitrag Euro 70 pro Jahr