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Fürst Franz Josef II. – Protektor des ADLER und Stifter der Liechtenstein-Medail

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1 Tag 21 Stunden her - 1 Tag 20 Stunden her #89 von ADLERWien
 
Bildquelle: Wikipedia:  Franz Josef II. – Wikipedia
Fürst Franz Josef II. – Protektor des ADLER und Stifter der Liechtenstein-Medaille

Für die Heraldisch-Genealogische Gesellschaft ADLER besitzt Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein eine Bedeutung, die weit über eine bloß repräsentative Schirmherrschaft hinausgeht.

Nach der Auflösung der traditionsreichen Gesellschaft im Jahre 1938 durch die nationalsozialistischen Machthaber begann unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg der schwierige institutionelle Wiederaufbau. Bibliothek, Sammlungen, wissenschaftliche Kontakte und Publikationstätigkeit mussten neu geordnet und die Gesellschaft überhaupt wieder dauerhaft etabliert werden.

In dieser entscheidenden Phase stellte sich der regierende Fürst von Liechtenstein persönlich hinter den ADLER:
Am 4. April 1947 übernahm
Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein
das Protektorat über die Gesellschaft ADLER.

Für eine eben erst wiedererrichtete wissenschaftliche Gesellschaft war dieses Protektorat von erheblicher Bedeutung. Es vermittelte Ansehen, Kontinuität und öffentliche Anerkennung und stellte zugleich eine Verbindung zu jener mitteleuropäischen Welt her, aus der Heraldik und Genealogie als historische Hilfswissenschaften hervorgegangen waren.

Dabei knüpfte Franz Josef II. an eine ältere Tradition seines Hauses an: Bereits Fürst Johann II. von Liechtenstein hatte von 1894 bis 1928 als Ehrenpräsident dem ADLER eng verbunden gestanden.
1960: Stiftung der Liechtenstein-Medaille

Dass Franz Josef II. sein Protektorat nicht lediglich als Ehrenamt verstand, zeigt besonders deutlich ein heute bemerkenswertes Dokument aus dem Archiv der Gesellschaft:

die Statuten der „Liechtenstein-Medaille“ der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft ADLER.

Bereits deren Titel hält unmissverständlich fest:

„Liechtenstein-Medaille“ der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft ADLER, gestiftet von Sr. Durchlaucht dem regierenden Fürsten Franz Josef II. von Liechtenstein als Protektor der Gesellschaft.


Franz Josef II. war somit nicht lediglich Namensgeber der Auszeichnung.

Er war ihr Stifter.

Die Statuten wurden am 15. März 1960 in Wien ausgefertigt und tragen die eigenhändige Unterschrift des Fürsten sowie ein aufgedrücktes rotes Siegel.

Damit erhielt die jahrzehntelange Verbindung zwischen dem Haus Liechtenstein und dem ADLER einen dauerhaften institutionellen Ausdruck.

Eine Auszeichnung für Genealogie, Heraldik und Sphragistik

Die Liechtenstein-Medaille war ausdrücklich als Auszeichnung für

„außerordentliche und besondere Verdienste um die Heraldisch-Genealogische Gesellschaft ‚Adler‘“


bestimmt.

Ausgezeichnet werden konnten zunächst Mitglieder der Gesellschaft – Ehrenmitglieder ebenso wie ordentliche Mitglieder, unabhängig davon, ob sie eine Funktion im Vorstand bekleideten.

Doch Franz Josef II. und der ADLER fassten den Kreis bewusst weiter.

In außergewöhnlichen Fällen konnte die Medaille auch an Personen verliehen werden, die der Gesellschaft gar nicht angehörten, sich jedoch um den ADLER oder um die von ihm gepflegten Wissenschaften besonders verdient gemacht hatten.

Die Statuten nennen diese ausdrücklich:
Genealogie – Heraldik – Sphragistik

Sogar juristische Personen konnten ausgezeichnet werden, sofern sie sich um die Gesellschaft oder ihre wissenschaftlichen Arbeitsgebiete in besonderer Weise verdient gemacht hatten.

Damit war die Liechtenstein-Medaille von Beginn an nicht nur als interne Vereinsauszeichnung gedacht, sondern als Ehrung wissenschaftlicher und institutioneller Leistungen auf den klassischen Arbeitsgebieten des ADLER.

Eine außergewöhnlich hohe Hürde für die Verleihung

Auch das Verfahren zeigt, welchen Rang die Stiftung erhalten sollte.

Eine Verleihung konnte nicht durch eine einzelne Person oder einen einfachen Vorstandsbeschluss erfolgen.

Vorausgesetzt waren zunächst ein einstimmiger Beschluss des Präsidiums und anschließend die Zustimmung des Gesamtvorstandes mit einer Mehrheit von drei Fünfteln.

Erst danach wurde die Medaille durch

Sr. Durchlaucht als „PROTEKTOR“ beziehungsweise den jeweiligen Protektor


verliehen.

Die Auszeichnung war damit bewusst an ein besonders anspruchsvolles Auswahlverfahren gebunden.

Urkunde, Siegel und persönliche Mitwirkung des Protektors

Besonders bemerkenswert erscheint aus heutiger Sicht § 5 der Statuten.

Der Ausgezeichnete erhielt nicht lediglich die Medaille, sondern eine

vom jeweiligen Protektor persönlich unterschriebene und gesiegelte Verleihungsurkunde.

Diese sollte zudem die Beweggründe für die Ehrung sowie die Gegenzeichnung des Präsidiums enthalten.

Damit verband die Stiftung drei Ebenen miteinander:

– die wissenschaftliche Beurteilung durch den ADLER,
– die Entscheidung der Gesellschaftsorgane und
– die persönliche Sanktion durch den Protektor.

Gerade hierin zeigt sich die außergewöhnliche Stellung, welche Franz Josef II. innerhalb der Gesellschaft einnahm.

Er verlieh der Ehrung durch seine Stellung und seine Unterschrift jene besondere Autorität, die eine gewöhnliche Vereinsmedaille nicht besitzen konnte.

Die Medaille blieb der Gesellschaft verbunden

Auch weitere Bestimmungen der Statuten sind bemerkenswert.

Die Liechtenstein-Medaille wurde zwar auf Lebensdauer verliehen, musste jedoch nach dem Tod ihres Inhabers an die Heraldisch-Genealogische Gesellschaft ADLER zurückgegeben werden.

Die zurückgestellte Medaille konnte anschließend erneut verliehen werden.

Die Verleihungsurkunde hingegen verblieb den Erben beziehungsweise Rechtsnachfolgern.

Der Empfänger hatte bei der Auszeichnung sogar einen eigenen Revers über die spätere Rückgabe zu unterfertigen.

Eine Veräußerung der Medaille war ausdrücklich untersagt. Bei einem Ausschluss aus der Gesellschaft mussten Medaille, Verleihungsurkunde und Statuten zurückgestellt werden.

Diese Vorschriften machen deutlich:

Die Liechtenstein-Medaille sollte kein frei handelbares Erinnerungsstück sein, sondern ein dauerhaft an die Gesellschaft gebundenes Ehrenzeichen.

Eine Stiftung mit nachhaltiger Wirkung

Dass es sich keineswegs um eine nur auf dem Papier bestehende Auszeichnung handelte, zeigen spätere Mitteilungen in der Zeitschrift ADLER.

Bereits 1960 gehörte der Historiker und Heraldiker Franz Gall, später Leiter des Archivs der Universität Wien und außerordentlicher Professor, zu den Trägern der Liechtenstein-Medaille.

Auch in späteren Jahrzehnten finden sich in der Zeitschrift des ADLER immer wieder Nachrichten über ihre Verleihung. Die Stiftung Franz Josefs II. entwickelte sich damit zu einer der besonderen Auszeichnungen der Gesellschaft.
Protektor – Förderer – Stifter

Vor diesem Hintergrund erhält die Rolle Franz Josefs II. beim Wiederaufbau des ADLER nach 1945 noch größere Bedeutung.

Sein Engagement erschöpfte sich nicht in der Übernahme eines traditionsreichen Titels.

1947 übernahm er das Protektorat über eine Gesellschaft, die wenige Jahre zuvor vom nationalsozialistischen Regime aufgelöst worden war.

1960 stiftete er mit der Liechtenstein-Medaille eine eigene Auszeichnung für besondere Verdienste um den ADLER sowie um Genealogie, Heraldik und Sphragistik.

Und als Protektor war er persönlich in deren Verleihung eingebunden.

Der gelegentlich gebrauchte Ausdruck, Franz Josef II. sei ein „Retter des ADLER“ gewesen, ist kein historischer Amtstitel. Als Würdigung seiner Rolle in der Nachkriegszeit besitzt er jedoch eine nachvollziehbare Grundlage.

Denn Franz Josef II. gehörte zu jenen Persönlichkeiten, deren öffentliches Eintreten der wiedererrichteten Gesellschaft in einer schwierigen Phase institutionelle Kontinuität, Ansehen und Rückhalt verlieh.

Die Stiftung der Liechtenstein-Medaille dokumentiert darüber hinaus, dass diese Verbindung nicht vorübergehend war.

Mehr als ein Jahrzehnt nach der Wiedererrichtung des ADLER setzte der Fürst mit ihr ein dauerhaftes Zeichen seiner Verbundenheit mit der Gesellschaft und ihren Wissenschaften.
15. März 1960

Statuten der Liechtenstein-Medaille der
Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft ADLER


„gestiftet von Sr. Durchlaucht dem regierenden Fürsten
Franz Josef II. von Liechtenstein
als Protektor der Gesellschaft“


Ein bemerkenswertes Zeugnis der engen Verbindung zwischen dem Haus Liechtenstein und der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft ADLER.

Anlässlich seines 120. Geburtstages gilt daher unser besonderes Gedenken nicht nur dem Landesfürsten von Liechtenstein, sondern auch

dem Protektor, Förderer und Stifter einer bis heute mit seinem Namen verbundenen Auszeichnung unserer Gesellschaft.
 

 
Quellen:

– Statuten der „Liechtenstein-Medaille“ der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft ADLER, Wien, 15. März 1960, Original im Bestand der Gesellschaft.
– ADLER – Zeitschrift für Genealogie und Heraldik, Mitteilungen zum Wiederaufbau der Gesellschaft und zur Übernahme des Protektorates, 1947.
– ADLER – Zeitschrift für Genealogie und Heraldik, verschiedene Mitteilungen über Verleihungen der Liechtenstein-Medaille.
– Österreichische Nationalbibliothek, Nachlassverzeichnis Franz Gall.
– Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein: Franz Josef II. von und zu Liechtenstein.

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